Krebsvorsorge

 

 

 

 

  
 

Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst folgende Untersuchungen:

 Ab dem 20. Lebensjahr:

  • Blutdruckmessung
  • sog. Krebsabstrich (bei grenzwertigen oder krankhaften Befunden werden Sie von uns umgehend benachrichtigt)
  • eine gynäkologische Tastuntersuchung

Ab dem 30. Lebensjahr:

  • zusätzliche Tastuntersuchung der Brust und die Inspektion der Haut der Genitalregion und der Brust

Ab dem 50. Lebensjahr:

  • zusätzliche Tastuntersuchung des Enddarms
  • ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Hämoccult) jährlich für fünf Jahre, ab dem 56. Lebensjahr zweijährlich, oder eine
  • Darmspiegelung (die vom Internisten oder Chirurgen in der Regel ambulant durchgeführt wird) alle 10 Jahre

 

 

Aktuelles


Paaren kann es helfen, über den Kinderwunsch mit einem Arzt zu reden. Dazu braucht es nicht mal eine Therapie. Allein dass ein Fachmann zuhört und sich der Thematik annimmt, reicht oft schon.



So hilft das Stillen Frauen, in ihre Mutterrolle zu finden und mit weniger Schlaf auszukommen. Sie empfinden dadurch weniger Stress und sind gelassener.



Jede sechste Krebserkrankung wird von Infektionen verursacht, die größtenteils vermeidbar oder behandelbar wären - darunter auch HPV-Infektionen.